Wir werden die Nachweise zur Masern-Immunität im kommenden Schuljahr 2020/2021 einfordern, bitte senden Sie uns derzeit keine entsprechenden Dokumente zu.
Am 1. März 2020 ist das "Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention" (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Alle Schüler*innen müssen einen ausreichenden Masernschutz nachweisen. Diese Immunitätsnachweise können bis zum 31. Juli 2021 erbracht werden.