Corona-Selbsttests

08. APR 2021 Aktuelles

Update vom 23. April 2021:
Ab dem kommenden Montag, 26.04.2021, dürfen wir nur noch Schülerinnen und Schülern Zugang zur Schule gewähren, die 

  • bereit sind, einen Selbsttest in der Schule durchzuführen, oder
  • einen Testnachweis eines anerkannten Testzentrums, einer Testeinrichtung oder einer Ärztin / eines Arztes vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder
  • eine qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen PoC-Antigen-Selbsttests abgeben.

Testnachweis oder Selbstauskunft müssen am jeweiligen Testtag der Klasse/Lerngruppe vorgelegt werden. Nach der Anweisung des Präsidenten der ADD (Schulaufsicht) müssen Eltern und Sorgeberechtigte, die ihre Kinder zuhause selbst testen, die notwendigen Testkits selbst beschaffen. Über das Formular qualifizierte Selbstauskunft ist die Durchführung und das Ergebnis des Tests mit Unterschrift der Eltern/Sorgeberechtigten zu bescheinigen. Volljährige Schülerinnen und Schüler können die Erklärung über einen negativen Selbsttest persönlich abgeben und durch Unterschrift bestätigen. Auch für den Selbsttest gilt, dass er nicht älter als 24 Stunden sein darf. 

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Schreiben:

 

Update vom 16. April 2021:
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
zunächst vielen Dank für Ihre/eure Geduld bezüglich der Umsetzung der Selbsttests an unserer Schule. Die Anzahl an täglichen Tests stellt in dieser Zeit eine große logistische und pädagogische Herausforderung dar.

Die vielfältigen Unterlagen des Ministeriums hierzu haben wir in einer Mail übermittelt (siehe auch unter https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/).

Für Rückfragen haben wir eine separate Mailadresse eingerichtet (schnelltest@gymno.net), bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unter Umständen nicht tagesgleich antworten können.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schmitz und Volker Bommas


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