Ausleihe eines iPads und weitere Fragen zum iPad

19. SEP 2023 Informationen

Da der Landkreis Mainz-Bingen ab diesem Schuljahr sukzessive aus der iPad-Ausleihe aussteigen wird, erreicht uns von Eltern (insbesondere von zukünftigen Fünftklässlern) die Frage, ob sie für das kommende Schuljahr ein iPad anschaffen müssen.

Nein, das müssen Sie nicht. Hinsichtlich des digitalen Arbeitens kommt es momentan zu Veränderungen auf unterschiedlichen Ebenen, die in ihren Auswirkungen auch für uns als Schule nur teilweise abschätzbar sind. Wir verstehen diese Situation aber als Chance, unser bisheriges digitales Arbeiten weiter zu entwickeln und an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Insbesondere bedeutet dies für uns Vor- und Nachteile des digitalen Arbeitens unter dem Primat der Didaktik sowie unter Berücksichtigung entwicklungsbedingter Eigenschaften von Kindern und Jugendlichen auszubalancieren, um eine bestmögliche Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. In den unteren Jahrgangsstufen bedeutet dies auch die Förderung feinmotorischer Fertigkeiten durch physische Lern- und Arbeitsmittel.

Sie machen zum jetzigen Zeitpunkt daher keinen Fehler, wenn Sie Ihr Kind für das kommende Schuljahr nicht mit einem iPad oder einem anderen digitalen Endgerät ausstatten.

Wir nehmen im Schuljahr 2023/2024 am Pilotprojekt „digitales Bücherregal“ teil. Somit haben Sie die Möglichkeit zusätzlich zu den physischen Schulbüchern eine digitale Version des Schulbuchs über einen Internet-Browser zuhause nutzen zu können. Zugleich prüfen wir, ob wir Flächen in unseren Gebäuden für weitere Spinde nutzen können, sodass insbesondere unsere jüngeren Schülerinnen und Schüler ihre Schulbücher in der Schule aufbewahren können und das Gewicht der Ranzen entsprechend reduziert werden kann.

 


Fragen zu bestehenden iPad-Verträgen oder Anträgen im laufenden Schuljahr 2023/24 versuchen wir im Folgenden zu klären und zu erklären. Die Fragen sind nach der Häufigkeit geordnet, in der sie an das Digitalteam herangetragen wurden.

Wichtiger Hinweis: Bei den Geräten handelt es sich explizit nicht um Schulgeräte. Es handelt sich um private Geräte der Schülerinnen und Schüler (resp. der Erziehungsberechtigten), die vom Kreis Mainz-Bingen bereitgestellt und über die Schule verteilt werden. Natürlich versuchen wir Sie so gut es geht zu unterstützen, bitten aber auch um Verständnis, dass uns auf dieser Grundlage auch starke Grenzen gesetzt sind.

Aufgrund der Veränderungen hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ihre FAQs auf der Webseite des Landeskreises Mainz-Bingen angepasst. Die FAQs finden Sie unter folgendem Link:  https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Bildung-Schule/Schul-IT.php
Außerdem können Sie bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit den iPads, die hier nicht aufgeführt sind, eine E-Mail an support@schulit.org senden oder sich in den Sprechstunden der Schul-IT direkt an den Mitarbeiter Kreisverwaltung wenden. Bitte geben Sie in der E-Mail die Schule, den Namen des Schülers bzw. der Schülerin sowie die Klasse bzw. den Stammkurs.

Aktuelle Sprechstunden:

Dienstags 09:30 Uhr - 10:30 Uhr in Raum B150
Freitags 11:00 Uhr - 12:00 Uhr in Raum B150


  1. Wer ist für die Wartung des Geräts verantwortlich?
  2. Wann werden bisher nicht gelieferte Geräte und Stifte ankommen?
  3. Ich habe bislang kein iPad bestellt, kann ich das noch tun?
  4. Wie werden Nutzungsverstöße durch die Lehrkraft geahndet?
  5. Bedeutet die Nutzungsvereinbarung für DEG, dass ein Lehrer einfach jedes Gerät immer prüfen darf?
  6. Werden meine Geräte von der Schule gegen Diebstahl geschützt oder gar ge-/ versichert?
  7. Muss mein iPad eine Apple-Id haben, damit ich damit arbeiten kann?
  8. Kann ich das Tablet auch wieder in die Werkseinstellungen zurück setzen?
  9. Können Tablets, Kabel und Stifte personalisiert werden?
  10. Verfügt das Internet in der Schule über einen Jugendschutz-Filter?
  11. Kann ich das iPad auch mit der Familienfreigabe verwalten?
  12. Kann ich auch mit einem eigenen (nicht Leih-Gerät) schulische Apps und das Schul-WLAN nutzen?
  13. Ich habe manchmal keinen Empfang / schlechten WLAN-Empfang in manchen Räumen!
  14. Probleme beim Verknüpfen von Apple-Pencil und Logitech-Crayon
  15. Wie kann ich die Daten auf dem iPad sichern?
  16. An wen muss ich mich im Schadens- oder Verlustfall wenden?
     

 

1. Wer ist für die Wartung des Geräts verantwortlich?

Grundsätzlich sind die Schülerinnen und Schüler (resp. deren Erziehungsberechtigte) selbst für Wartung und Instandhaltung der Geräte verantwortlich. Bei technischen Problemen, die wir im Rahmen einer Beratung nicht lösen können, ist der Kreis der richtige Ansprechpartner.
 

2. Wann werden bisher nicht gelieferte Geräte und Stifte ankommen?
Bisher haben wir hierzu noch keine Information. Wir melden uns sofort bei den betreffenden Personen, sobald die Geräte uns erreichen und sorgen für eine Zustellung. Bitte sehen Sie davon ab, bei den Sekretariaten hierzu nachzufragen.

 

3. Ich habe bislang kein iPad bestellt, kann ich das noch tun?
Seit diesem Schuljahr ist es nicht mehr möglich, einen Antrag zur Ausleihe eines iPads an die Kreisverwaltung zu stellen. Die wichtigsten Informationen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen rund um die Ausleihe (Antrag, Formulare, usw.) finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der Kreisverwaltung.

 

4. Wie werden Nutzungsverstöße durch die Lehrkraft geahndet?
Verstöße ahnden die Kolleginnen und Kollegen eigenverantwortlich selbst. Das kann von den klassischen pädagogischen Maßnahmen bis zum (zeitlichen oder vollständigen) Verlust des Privilegs der DEG-Nutzung in der Schule reichen. Hier unterscheiden sich die Maßnahmen nicht von den bisherigen Regelungen zu Ablenkungen wie z.B. durch Smartphones.


5. Bedeutet die Nutzungsvereinbarung für DEG, dass ein Lehrer einfach jedes Gerät immer prüfen darf?
Nein - Überprüfungen werden nur anlassbezogen durchgeführt. Anlässe wären z.B. das vermutete Mitschneiden / Filmen von Unterricht oder Aufnehmen von Personen, die nicht zugestimmt haben, sowie die Verbreitung von jugendgefährdenden Inhalten. Im Zweifel wird das Gerät eingezogen und zusammen mit den Erziehungsberechtigten nach Unterrichtsende geprüft.


6. Werden meine Geräte von der Schule gegen Diebstahl geschützt oder gar ge- /versichert?

Die Schule übernimmt grundsätzlich keine Gewähr für die Sicherung von privaten Geräten. Es können aber individuelle Maßnahmen zusammen mit der Klassenleitung ergriffen werden. Während der großen Pausen werden die Klassen- und Fachräume abgeschlossen. Hieraus lässt sich aber keine Gewähr ableiten. Die Geräte sind nicht versichert - im Zweifel schließen Sie bitte selbst eine Versicherung für die Geräte ab.


7. Muss mein iPad eine Apple-Id haben, damit ich damit arbeiten kann?
Nein - eine Id ist hier nicht verpflichtend. Sie können den Punkt mit der Id in der Abfrage bei der Installation übergehen. Allerdings steht Ihnen dann auch nicht die Möglichkeit zur Verfügung selbst Apps auf das Gerät zu laden und manche Dienste können nicht genutzt werden. Bei Konflikten mit bestehenden Ids raten wir Ihnen dazu eine neue, exklusiv für die Schule zu nutzende Id anzuschaffen, auf die z.B. auch die Erziehungsberechtigten Zugriff haben. Die grundlegenden, für den Schulbetrieb wichtigen Apps werden aber vom Kreis in Abstimmung mit der Schule vorinstalliert.


8. Kann ich das Tablet auch wieder in die Werkseinstellungen zurück setzen?
Ja, das ist jederzeit über die Einstellungen im iPad möglich. Nach dem Zurücksetzen startet der Installationsprozess dann erneut. Alle Infos dazu finden Sie im Dokument der Kreisverwaltung in der rechten Download-Leiste. Beachten Sie auch, dass ein Zurücksetzen auch evtl. von Ihnen eingestellte Beschränkungen entfernt. Kontrollieren Sie daher von Zeit zu Zeit die Einstellungen des DEG Ihres Kindes.


9. Können Tablets, Kabel und Stifte personalisiert werden?
Das ist grundsätzlich möglich - hierzu können Sie ablösbare Klebe-Etiketten verwenden. Das iPad zeigt auch die zugewiesene Nummer auf dem Sperr-Bildschirm. Auch hierüber ist eine Zuordnung möglich, wenn Sie diese Nummer notieren. Die Stifte sollten markiert werden, damit sie eindeutig dem Besitzer zugeordnet werden können.


10. Verfügt das Internet in der Schule über einen Jugendschutz-Filter?
Die Einstellungen des Internets werden über die Kreisverwaltung geregelt und liegen außerhalb des Zugriffs unserer Schule. Bis dieser Punkt abschließend geklärt ist, gehen Sie davon aus, dass der Zugriff vollständig frei ist. Ggf. müssen Sie selbst eine Jugendschutz-App installieren oder das Tablet entsprechend konfigurieren.


11. Kann ich das iPad auch mit der Familienfreigabe verwalten?
Hier würden wir Ihnen raten einmal auf den allgemeinen Apple-Seite zu schauen. Diese Seiten können Ihnen dabei helfen: https://support.apple.com/de-de/HT201088 Unter „Teilen Starten“ wird dort erklärt, wie Sie die Familienfreigabe verwenden: https://support.apple.com/de-de/HT201060


12. Kann ich auch mit einem eigenen (nicht Leih-Gerät) schulische Apps und das Schul-WLAN nutzen?
Die Nutzung des Schul-WLANs ist leider (aktuell) nicht möglich. Auch von unserer Seite aus würden wir präferieren, den Zugang für alle freizugeben. Daher kurz zum Hintergrund: Die Ausleih-Geräte werden vom Kreis gleich für den Einsatz im Schul-WLAN samt dem zugehörigen WLAN vorkonfiguriert. Das bedeutet, dass diese sofort im Schulgebäude online sind und gleichzeitig nachvollziehbar ist, wer was mit welchem Gerät aufgerufen hat. Bei privaten Geräten sind wir leider aktuell weder technisch noch personell in den Lage die gleiche Form von Managing der Geräte und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Sollten sich hier neue, machbare Wege eröffnen, werden wir diese natürlich gehen. Auf den Leihgeräten werden von der Kreisverwaltung schulische Apps installiert. Die Installation dieser Apps auf privaten ist aktuell weder durch die Schule noch durch die Kreisverwaltung möglich. Wenn der Einsatz dieser Apps geünscht oder notwendig ist, müssen diese privat gekauft und installiert werden.

Ab diesem Schuljahr 2023/2024 können privat über einen zertifizierten Apple-Händler beschaffte iPads von der Kreisverwaltung eingebunden werden, um schulspezifische Apps und das schulische WLAN nutzen zu können.

Dazu hat die Kreisverwaltung ein Onlineformular zur Einbindung sowie eine aktualisierte Nutzungsvereinbarung erstellt. Diese finden Sie auch auf der Webseite des Landkreises Mainz-Bingen unter der Rubrik "Themen und Abteilung" -> "Bildung und Schule" -> "Schule" -> "Schul-IT" oder direkt unter folgendem Link: https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Bildung-Schule/Schul-IT-Einwilligungserklaerung.php

 

13.Ich habe manchmal keinen Empfang / schlechten WLAN-Empfang in manchen Räumen!
Aktuell sind ca. 95% des Schulgebäudes ausgeleuchtet und verfügen über einen stabilen Empfang. Damit wir auch die restlichen Teile des Gebäudes ausleuchten können, benötigen wir noch weitere WLAN-Geräte, die wir nach und nach installieren. Das kann jedoch noch etwas dauern, da diese Geräte sehr teuer sind und auch passend eingebunden werden müssen.

 

14. Probleme beim Verknüpfen von Apple-Pencil und Logitech-Crayon
Wenn man einen Apple Pencil mit dem iPad verknüpft, erkennt es danach den Logitech Crayon nicht mehr. Keine Angst: Der Stift funktioniert aber noch :) Entkoppeln Sie den Apple-Pencil wieder. Gehen Sie dazu über Einstellungen / Bluetooth / Geräte. Weitere Hinweise zum Logitech-Crayon finden Sie in der Anleitung zum Stift: https://www.logitech.com/assets/65523/logitech-crayon.pdf, S. 5 + 6

 

15. Wie kann ich die Daten auf dem iPad sichern?
Die Daten auf dem iPad werden nicht von der Kreisverwaltung oder Schule gesichert. Eine Anleitung zur Erstellung eines Backup und der damit verbundenen Datensicherung findet sich direkt bei Apple: https://support.apple.com/de-de/HT203977.
Dort findet man auch die Informationen zur Wiederherstellung verlorener Daten aus einem Backup.

16. An wen muss ich mich im Schadens- oder Verlustfall wenden?
Die Meldung eines Schadens oder eines Verlusts läuft über die KV Mainz-Bingen.
Verwenden Sie dazu bitte das Formular Schadensmeldung oder das Formular iPad verloren der KV Mainz-Bingen.

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